Fliegen Behinderung – 5 Tipps für sicheres und barrierefreies Reisen

In diesem Artikel behandeln wir alles, was Passagiere mit reduzierter Mobilität beim Buchen eines Fluges wissen sollten. Dies umfasst die ganze Planung, vor dem Einsteigen in ein Flugzeug bis hin zum Gebrauch eines umgerüsteten Fahrzeugs, um zum Flughafen zu kommen. Und haben wir fünf wichtige Tipps, um eine barrierefreie Reise zu gewährleisten.

Jeder sollte Zugang zu Flugreisen haben. Reisende mit unterschiedlichen Fähigkeiten können sich jedoch nicht immer darauf verlassen, dass Flughäfen und Fluggesellschaften das Reiseerlebnis erhalten, das sie verdienen. Bereits auf dem Weg zur Abfahrt können einige Herausforderungen auftreten. Sind die Flughäfen, die Sie nutzen werden, barrierefrei? Bieten sie ausgewiesene Parkplätze und barrierefreie Verkehrsmittel? Wie zugänglich sind die verfügbaren Ladestationen für Elektroautos? Gibt es besondere Betreuung?

 

Regelungen zugunsten behinderter Reisende

Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 der Europäischen Union sind Luftfahrtunternehmen und Flughäfen verpflichtet, behinderten Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei allen Flügen, die von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen, einschließlich Abflügen aus der Schweiz, zu helfen. Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft sowie in außereuropäischen Ländern registrierte Luftfahrtunternehmen sind ebenso verpflichtet, bei Flügen von außereuropäischen Ländern in die Europäische Union, entsprechende Unterstützung zu leisten. Wichtig ist zu beachten, dass diese Vorschriften es Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ebenso erlauben, Unterstützung von Luftfahrtunternehmen und Flughäfen einzufordern..

 

Verpflichtet Unterstützung zu leisten

Dank dieser Regelungen der Europäischen Union, die seit dem 26. Juli 2008 in Kraft sind, werden Luftfahrtunternehmen und Flughäfen verpflichtet, Unterstützung und Informationen bereitzustellen, um sicherzustellen, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität Flugreisen in gleichem Umfang wie andere Bürger genießen können. Es verlangt von europäischen Fluggesellschaften und Flughäfen, Unterstützung und Informationen bereitzustellen, um die Planung und Durchführung eines Fluges für die betreffende Person zu erleichtern.

 

5 Tipps für Reisende mit umgerüsteten Fahrzeugen am Weg zum Flughafen

Für behinderte Reisende erleichtern angepasste Fahrzeuge und Mobilitätslösungen wie Fahrhilfen, Hebevorrichtungen, Rollstuhllifte und Rampen den Weg zum und vom Flughafen. Hier sind einige Tipps, die Sie beachten sollten::

 

Tipp 1: Im Voraus planen 

Plan ahead as a disabled traveller

Um sicherzustellen, dass Sie das beste Reiseerlebnis haben, ist es wichtig, im Voraus zu planen. Informieren Sie sich über den Flughafen und die Fluggesellschaften, die Sie verwenden. Stellen Sie sicher, dass Sie die notwendige Ausrüstung gebucht haben und über alle erforderlichen Dokumente verfügen. Wenn Sie mit Mobilitätshilfen reisen, können Sie üblicherweise bis zu zwei Mobilitätshilfen kostenlos mitnehmen. Dies wird nicht als Teil Ihres Freigepäcks gerechnet. 

Am wichtigsten ist, dass Sie Ihre Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor Abflug benachrichtigen, falls Sie Hilfe benötigen. Überprüfen Sie, ob der Flughafen über die Einrichtungen und Dienstleistungen verfügt, die Sie benötigen, wie etwa:

  • ausgewiesene Behindertenparkplätze
  • barrierefreier Transport
  • Zugang zu barrierefreien sanitären Einrichtungen
  • Unterstützung an bestimmten Ankunfts- und Umsteigepunkten, beim Check-in, beim Bewegen durch den Flughafen und beim Einsteigen in das Flugzeug..

Tipp 2: Buchen Sie Ihren Transport im Voraus

Wenn Sie ein angepasstes Fahrzeug verwenden, buchen Sie Ihren Transport im Voraus, um die Verfügbarkeit und die notwendigen Unterkünfte für Ihr Mobilitätsgerät sicherzustellen.

Tipp 3: Frühe Anreise

Wenn Sie früh ankommen, haben Sie Zeit, die Sicherheitskontrolle zu passieren und ohne Stress an Bord zu gehen. Informieren Sie die Fluggesellschaft ggf. bereits bei Ihrer Ankunft und beim Check-in über Ihre eingeschränkte Mobilität und Ihren Betreuungsbedarf.

Tipp 4: Kennen Sie Ihre Rechte und wissen Sie diese einzufordern

Als Person mit Behinderung haben Sie das Recht, bei Flugreisen Unterstützung zu erhalten und zu beanspruchen. Wie oben erwähnt, verpflichtet die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 innerhalb der EU die Fluggesellschaften, Unterkünfte und Dienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität bereitzustellen.

Tipp 5: Seien Sie auf Unvorhersehbares vorbereitet

Versuchen Sie, auf unerwartete Ereignisse vorbereitet zu sein, bleiben Sie ruhig und bitten Sie bei Bedarf um Hilfe. Die Mitarbeiter der Fluggesellschaft und des Flughafens sind verpflichtet zu helfen.

 

Das Reisen mit dem Flugzeug mit einer Behinderung kann manchmal schwierig erscheinen, aber seine Möglichkeit wird von Reisenden jeden Tag bewiesen. Mithilfe von Mobilitätshilfen, angepassten Fahrzeugen und bestehenden Vorschriften können behinderte Passagiere Flugreisen genießen und die nächste Trip zu einem unvergesslichen Erlebnis machen.

 

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